Fonds Blaulicht-Familie-Berlin (BFB)

Der Fonds unterstützt in Berlin Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungssanitäter sowie weitere Einsatzkräfte, die im Dienst erhebliche gesundheitliche Nachteile erlitten haben bzw. im Todesfall deren Hinterbliebene.

Warum es diesen Fonds gibt? Weil Berliner durch erste finanzielle Zuwendungen das hier so gewollt haben!

Kontoinhaber: Stiftung Berlin & Brandenburg
IBAN: DE 38 1705 4040 0020 0446 82
BIC: WELADED1MOL

Verwendungszweck: Spende BFB 1202
Verwendungszweck: Zustiftung BFB 2202

Wir bitten um genaue Absenderangaben, da wir Ihnen ansonsten leider keine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt schicken können.

Sind Spenden und Stiften denn das gleiche?

Nein. Spenden können direkt und zu 100 Prozent zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke verwendet werden. Zustiftungen fließen in das Stiftungsvermögen, das dauerhaft erhalten bleibt und aus dessen Erträgen gemeinnützige Zwecke gefördert werden. Zuwendungen an die Stiftung sind sowohl als Spenden als auch als Zustiftungen in das Stiftungsvermögen möglich.